HSAG-Hundeführerschein

Bestandteile dieser Prüfung sind::

  • Sachkunde des Hundeführers,diese ist in einer schriftlichen Prüfung nachzuweisen
  • Gehorsam des Hundes
  • Leinenführigkeit (Fuß gehen)Sitz und Platz unter Lärmbelastung (Menschengruppe)
  • Ablenkung durch Ball spielende Kinder
  • Platz auf Entfernung mit Abrufen
  • Abliegen unter Ablenkung
  • Sozialverträglichkeit
  • Sicherheit im Straßenverkehr
  • Verhalten gegenüber Mensch und Tier

Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer / die Teilnehmerin seinen / ihren persönlichen "*HSAG*-Hundeführerschein" ausgehändigt . Dieser wird seit 2008 im Kreditkartenformat gefertigt.

Der *HSAG*-Hundeführerschein wird nach Vorlage beim zuständigen Bezirksamt von der Stadt Hamburg anerkannt. Der Hundeführer erhält gegen Gebühr die gelbe Befreiungskarte und ist von der Anleinpflicht befreit.

In Schleswig-Holstein erkennen die Ordnungsämter den *HSAG*-Hundeführerschein als abgelegte Prüfung und somit als Nachweis einer entsprechenden Erziehung und Ungefährlichkeit des Hundes an.

In einigen Gemeinden wird die Hundesteuer für geprüfte Hunde gesenkt oder für einen bestimmten Zeitraum erlassen.